Schwarzbuch WDR
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Einblicke in ein schlagzeilenträchtiges Unternehmen |
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UN-Abkommen gegen Korruption |
UN-Konvention gegen Korruption
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ist der erste weltweit völkerrechtlich bindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit.
Das Übereinkommen ist von 165 Staaten ratifiziert worden (Stand Dezember 2012); die größten Staaten (nach Einwohnerzahl), die durch das Übereinkommen bislang nicht gebunden sind, sind Japan, Deutschland, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien.
Das Übereinkommen behandelt die Verhütung, Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung der Korruption sowie das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten.
Es enthält in den Artikeln 5 bis 14 unter anderem folgende Präventionsmaßnahmen gegen Korruption:
Verhaltenskodizes für Beamte sowie Maßnahmen, mit denen die Unabhängigkeit der Justiz sichergestellt werden soll.
Objektive Kriterien bei der Einstellung und Beförderung von Beamten und für die öffentliche Auftragsvergabe.
Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und im Privatsektor.
Jerzy Józef Margański ist Botschafter des Landes Polen in Deutschland.
Sehr geehrter Herr Botschafter Jerzy Józef Margański,
seit einiger Zeit fordern die Regierungschefs der meisten Länder dieser Erde, dass die UN-Konvention gegen Korruption auch von der Deutschen Bundesregierung unterzeichnet wird.
Auch Ihr Land hat seinerzeit die Forderung erhoben, die UN-Abkommen gegen Korruption zu unterzeichnen.
Zuerst einmal gebe ich Ihnen eine kleine Übersicht der Straftaten, deren die Damen Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann aus Nordrheinwestfalen gemeinsam seit deren Amstsantritt dringend verdächtigt werden:
Mehrfach Einbrüche bei Journalisten in Auftrag gegeben zwecks illegaler Online-Überwachung ohne richterliche Erlaubnis.
Unterstützung und Förderung einer kriminellen Vereinigung mit dem Anführer Christopher A. aus Brühl.
Unterstützung und Förderung von Sozialbetrug.
Vielfache Strafvereitelung im Amt. Im Einzelnen wurde die Polizei in Köln, Bonn und Bochum daran gehindert zu ermitteln, außerdem verschiedene Staatsanwaltschaften.
Illegale Dauerüberwachung von Handys.
Erzwingen von Falschaussage des Kölner Polizeipräsidenten.
Denunzieren von Journalisten und Verbreitung von Falschaussagen.
Illegales Mitlesen von Emails von Journalisten.
Ob auch Unterschlagungen begangen wurden wird zur Zeit noch untersucht.
Außerdem wurde in der Zwischenzeit von den Damen Wählerbetrug begangen.
Alle diese Tatsachen sind den wichtigsten Redaktion in Deutschland hinlänglich bekannt. Die Tatsache der Einbrüche und das illegale Ausspionieren wurde von offizieller Seite zwischenzeitlich bestätigt.
Ist das eine herrliche Korruption ? Und das alles straffrei.
Seit Jahrzehnten wird in Deutschland großflächig Strafvereitelung von Politikern begangen, indem man regelmäßig Staatsanwälten Vorschriften macht.
Und es gibt doch tatsächlich tumbe Manager, die sich wundern, warum die UN-Resolution nicht unterschrieben wird.
Genau aus den oben genannten Gründen. Und was glauben Sie, wer sich am meisten gegen eine Regelung, die Weisungsgebundenheit bei Staatsanwälten abzuschaffen, stellt?
Es sind vermutlich die Staatsanwälte selbst.
Begründung: man ist eben gerne behilflich. Und die nächste Beförderung wartet schon.
Mit solchen Leuten werden wir alle Öfen ganz schnell wieder ans Laufen bekommen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben, unser Deutschland jeden Tag ein bisschen besser zu verstehen.
Nette Grüße
Wolfgang Krapohl
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