3 Fragen an Malu Dreier
Sehr geehrte Frau Dreier,
ich darf Ihnen zu Ihrem Wahlerfolg bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz gratulieren.
Sie haben bei der Wahl zur Ministerpräsidentin einen Schwur abgelegt. Sie haben gelobt, sich an die Gesetze Ihres Landes zu halten.
Deswegen habe ich 3 Fragen an Sie:
Frage 1:
Dürfen in Ihrem schönen Land Staatsanwälte gegen Politiker strafrechtlich vorgehen ?
Frage 2:
Dürfen in Ihrem Land Staatsanwälte gegen Polizisten strafrechtlich vorgehen ?
Frage 3:
Dürfen in Ihrem Bundesland Staatsanwälte wegen Wahlbetrügereien ermitteln ?
Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit Nein beantworten, haben Sie Ihre neue Regierungszeit mit einem Meineid begonnen.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus. Als letzten Termin habe ich mir den 15. 7. 2016 notiert.
Sollte ich keine oder nur eine ausweichende Antwort von Ihnen bekommen, werde ich selber nach bestem Wissen und Gewissen eine formulieren und auf dem Blog www.schwarzbuch-wdr.de veröffentlichen.
Für Ihre Mühen und Ihr Verständnis im Voraus jetzt schon meinen besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Krapohl
PS:
Der Staat lügt immer. Die reden von Datenschutz und belauschen die eigenen Parteigänger.
Der Ordnung halber sei noch darauf hingewiesen, dass auch Sie warscheinlich vor einem Behördenmonitor sitzen. Sie wissen schon. Bitte oben rechts sprechen.
Wolfgang Krapohl
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wolfgang.krapohl@t-online.de
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