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Atomwaffensperrvertrag
Der Atomwaffensperrvertrag (AVV), offiziell als "Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen" (NVV) bezeichnet, ist ein internationales Abkommen, das die Verbreitung von Atomwaffen einschränken und die atomare Abrüstung fördern soll. Der Vertrag wurde am 1. August 1968 unterzeichnet und trat am 5. März 1970 in Kraft. Derzeit haben 191 Staaten den Vertrag ratifiziert.
Der AVV basiert auf drei Hauptsäulen:
1. Nichtverbreitung: Die Vertragsparteien, die über Atomwaffen verfügen (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China), verpflichten sich, keine Atomwaffen an andere Staaten weiterzugeben oder ihnen bei der Entwicklung solcher Waffen zu helfen. Die Staaten ohne Atomwaffen verpflichten sich im Gegenzug, keine Atomwaffen zu entwickeln oder zu erwerben.
2. Abrüstung: Die Atommächte verpflichen sich, in "guter Absicht" Verhandlungen über nukleare Abrüstung zu führen, mit dem Ziel, ein Ende des nuklearen Wettrüstens und eine vollständige Abrüstung unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle zu erreichen.
3. Friedliche Nutzung der Kernenergie: Alle Vertragsparteien haben das Recht, die Kernenergie für friedliche Zwecke zu nutzen und zu entwickeln. Sie verpflichten sich, ihre Kernaktivitäten der Überprüfung durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) zu unterziehen, um sicherzustellen, dass keine Atomwaffen entwickelt werden.
Der AVV sieht alle fünf Jahre Überprüfungskonferenzen vor, um die Umsetzung des Vertrags zu bewerten und weitere Maßnahmen zur Stärkung des Regimes der Nichtverbreitung von Atomwaffen zu ergreifen. Seit 1975 finden diese Konferenzen regelmäßig statt.
Obwohl der AVV als wichtiger Meilenstein in der internationalen Rüstungskontrolle gilt, gibt es auch Kritik an seiner Wirksamkeit. Einige Staaten, die nicht dem Vertrag beigetreten sind (Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea), haben Atomwaffen entwickelt. Zudem sind die Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung seit Ende des Kalten Krieges nur langsam vorangekommen.
Trotz dieser Herausforderungen bleibt der Atomwaffensperrvertrag ein zentrales Instrument der internationalen Bemühungen, die Verbreitung von Atomwaffen einzudämmen und eine Welt ohne Atomwaffen anzustreben. Die Stärkung und Weiterentwicklung des Vertrags und seiner Mechanismen sind von entscheidender Bedeutung, um die globale Sicherheit zu gewährleisten und ein nukleares Wettrüsten zu verhindern.
Deutschland gehört nicht zu den Staaten, die offiziell Atomwaffen besitzen, und hat sich im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags (AVV) verpflichtet, keine Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen oder zu erwerben. Der AVV verbietet den Besitz von Atomwaffen für alle Unterzeichnerstaaten, die nicht bereits vor dem 1. Januar 1967 über Atomwaffen verfügten. Zu diesen Atommächten gehören die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China.
Allerdings gibt es im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO US-amerikanische Atomwaffen, die auf dem Territorium Deutschlands stationiert sind. Diese Waffen befinden sich unter der Kontrolle der USA, und deutsche Piloten könnten im Rahmen der NATO-Strategie im Ernstfall den Einsatz dieser Waffen durchführen. Die genaue Anzahl und der Standort dieser Waffen sind geheim, aber es wird angenommen, dass etwa 20 US-Atombomben vom Typ B61 auf dem Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz gelagert sind.
Die nukleare Teilhabe ist innerhalb Deutschlands und der internationalen Gemeinschaft umstritten. Befürworter argumentieren, dass sie ein wichtiger Bestandteil der Abschreckungsstrategie der NATO und ein Bekenntnis zur gemeinsamen Verteidigung ist. Kritiker sehen darin jedoch einen Verstoß gegen den Geist des Atomwaffensperrvertrags und fordern den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland.
Deutschland selbst besitzt keine eigenen Atomwaffen und hat sich wiederholt zur nuklearen Abrüstung und zur Stärkung des AVV bekannt. Die deutsche Regierung betont, dass das Ziel einer Welt ohne Atomwaffen weiterhin angestrebt werden soll, auch wenn dies ein langfristiger und komplexer Prozess ist.
PS: Düren lässt Grüßen
Wolfgang Krapohl
Wolfgang Krapohl
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