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Demokratie und Rechtsstaat
 
10. 6. 2013  

 

Den nachfolgenden Text habe ich auf der Seite http://www.dadalos-d.org/ gefunden.

Es ist der internationale UNESCO Bildungsserver für Demokratie-, Friedens- und Menschenrechtserziehung.

Rechtsstaat:

Das ist die Bezeichnung für einen Staat, in dem alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und den geltenden Gesetzen erfolgen muss. In Deutschland gibt das Grundgesetz diese Regeln vor.

Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist zum Beispiel ein Polizeistaat oder eine Diktatur. Dort hält sich der Staat an keinerlei Verfassung oder Grundgesetz.

In einem Rechtsstaat sollen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden.

In Deutschland überprüfen Gerichte, ob der Staat die Gesetze einhält und die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger schützt.

Eine freiheitliche Demokratie, die die Mitbestimmung der gesellschaftlichen Glieder an der politischen Willensbildung bejaht, bedarf rechtsstaatlicher Ausgestaltung.

Demokratie und Rechtsstaat bilden eine untrennbare Einheit.

Unter Rechtsstaatlichkeit sind dabei alle jene Grundsätze und Verfahrensweisen zu verstehen, die die Freiheit des einzelnen verbürgen und seine Anteilnahme am politischen Leben gewährleisten.

Der Rechtsstaat stellt den radikalen Gegensatz zum Polizei- und Willkürstaat dar.

Dort lebt der einzelne, ständig von "oben" überwacht, unter der steten Drohung des plötzlichen Zugriffs durch den allgegenwärtigen Apparat der Staatssicherheit. In allem fühlt er sich kontrolliert und misstrauisch beobachtet, wodurch das gesamte menschliche Zusammenleben vergiftet wird.

Trotz aller Tarnung und Vorsicht können sich die Bürgerinnen und Bürger niemals dem Arm des Staates entziehen.

Wer das Missfallen der Machthaber erregt, dem droht Verhaftung oder Schikane, Verlust des Arbeitsplatzes oder Verbringung in Lager, ohne dass er seinen Anspruch auf ein ordentliches Gerichtsverfahren durchsetzen könnte.

Wird er aber vor einen Richter gestellt, dann tritt ihm auch dieser als Funktionär der politischen Führung gegenüber, da es eine prinzipielle Unabhängigkeit der Justiz nicht gibt.

Die Rechtsprechung ist in solchen Systemen nur eine unter vielen Organisationstechniken, um das "Menschenmaterial" verfügbar zu machen.

So weiß der einfache Bürger nie, ob er nicht schon längst in den Augen der Herrschenden auffällig geworden ist, und allein diese Unsicherheit stürzt ihn in Abhängigkeit und Unfreiheit.

Daneben mag durchaus im privaten Bereich das Recht noch normal funktionieren — auch in Diktaturen werden Verkehrssünder und Diebe bestraft.

Aber selbst darauf kann man sich nicht verlassen.

Denn alle Rechtssätze gelten doch gleichsam nur auf Abruf. Letztlich bestimmt allein der Diktator, die Ministerpräsidentin oder die Partei, was rechtens ist.

Wolfgang Krapohl

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