Schwarzbuch WDR
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Artikel 20 des Grundgesetzes |
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Das Recht zum Widerstand – Alle haben es, aber kaum einer weiß es.
Artikel 20 des Grundgesetzes
Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen auflehnen zu dürfen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern.
Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird – teilweise auch in falscher Gleichsetzung mit dem zivilen Ungehorsam – in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheorie kontrovers diskutiert.
In Deutschland garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt zu diesem Thema:
Widerstandsrecht:
Im engeren Sinn ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig ausgeübten Staatsgewalt mit dem Ziel der Wiederherstellung des (alten) Rechts. Im engeren Sinn richtet sich das Widerstandsrecht auch gegen Einzelne oder Gruppen, wenn diese die Verfassung gefährden; es dient dann der Unterstützung der Staatsgewalt, etwa wenn diese zu schwach ist, die verfassungsmäßige Ordnung aufrechtzuerhalten ("Verfassungshilfe").
“Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!” (Bertolt Brecht)
Ich reklamiere für mich das Recht auf Widerstand. Dieses Recht haben im übrigen auch Polizisten, Staatsanwälte, Fernsehmoderatoren und WDR Redakteure.
Den Damen Kraft und Löhrmann sei noch folgendes mit auf den Weg gegeben. Ich habe nicht nur das Recht sondern auch die Lacher auf meiner Seite. Der Knast wartet auf euch, das ist so sicher wie das Amen im Kölner Dom.
Wolfgang Krapohl
PS:
Die Kunst vieler Staatsanwälte erschöpft sich darin, bei der Rechtsbeugung Formfehler zu vermeiden.
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