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Gegendarstellung  
18. 4. 2013  

Gegendarstellung !!

Auf Grund der nachfolgenden Gesetze bin ich verpflichtet eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Landespressegesetze, z.B. § 10 BlnPrG
Landesmediengesetze
Landesrundfunkgesetze
§ 56 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

Der Stefan vom Fernsehen besteht darauf, folgenden Sachverhalt richtig zu stellen:

1. In Ihrem Interview mit dem Genaralspaßanwalt wird wird meine Sendung als

„ Frag den Stefan“ bezeichnet.

Richtig ist, dass sich hier ein Druckfehler eingeschlichen hat.

2. Es wird behauptet, dass ich einen ganzen Packen hässlicher Briefe bekommen hätte.

Richtig ist, dass es höchstens 38 waren.

3. In Ihrem Artikel wird der Anschein erweckt, ich wäre persönlich bei der Generalspaßanwaltschaft vorstellig geworden um dort einen Spaßantrag abzugeben.

Richtig ist, dass ich meine Vormittage gerne bei meinen Anwälten verbringe, und die Jungs haben für mich auch diesen Papierkram erledigt.

4. Sie behaupten des weiteren, dass mein Spannmann nie mehr etwas Kritisches sagen kann.

Richtig ist, dass der auch vorher noch nie etwas Kritisches gesagt hat. Insofern war die Belohnung eine Anerkennung seiner Lebensleistung.

5. Es wird behauptet, dass die in Brüssel sehr dumm kucken würden.

Richtig ist, dass die alle sehr sehr glücklich kucken werden.

Ansonsten habe ich an Ihrem Interview nichts zu bemängeln.

Weiterhin gute Interviews

Stefan vom Fernsehen